Studienbeiträge: Befreiung möglich
Da die Bildungspolitik der jeweiligen Landesregierung obliegt, variieren dementsprechend die Rahmenbedingungen (Zinsen, Schuldenobergrenzen, Einkommensgrenzen etc.) für die Darlehen. Das bedeutet aber auch: Keine Studiengebühren, kein Studienbeitragsdarlehen (aktuell z.B. in Hessen und im Saarland). Studiengebühren: Befreiung Doch auch in Ländern, die Studiengebühren erheben, bestehen Chancen, sich davon befreien zu lassen: Wenn Sie während des Studiums eigene … Weiterlesen …