Berufsausbildungskosten steuerlich geltend machen
Eine weitere Möglichkeit der Steuerersparnis für Studenten und Lernende ist das Geltendmachen von Berufsausbildungskosten. Darunter versteht der Gesetzgeber die “Aufwendungen für die Ausbildung zu einem Beruf, d.h. zur Erlangung der notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang.” Voraussetzung dafür ist, dass “die eigene Berufsausbildung im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis” steht oder in einem hinreichend … Weiterlesen …