Kennen Sie die folgende Situation? Sie haben beinahe den Schulabschluss in der Tasche und immer noch keine Vorstellung vom weiteren Vorgehen in Sachen Ausbildung. Soweit, so normal. Doch anstatt einfach „nichts“ zu tun, packen es viele junge Menschen an: Sie absolvieren ein Freiwilligen-Jahr (z.B. FSJ oder FÖJ).
Neben dem sinnvollen Ausfüllen von Warte- und Übergangszeiten gibt es auf diese Weise natürlich auch die Möglichkeit, etwas Gutes für die Allgemeinheit zu tun.
Was sind FSJ und FÖJ?
Wenn Sie sich freiwillig engagieren möchten, können Sie dies zum Beispiel im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) tun. Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene mit abgeschlossener Schulbildung bis zu einem Alter von 27 Jahren.
Mögliche Einsatzorte sind unter anderem Pflegestationen, Museen, Kindergärten, Tierschutzvereine, landwirtschaftliche Betriebe und viele andere – eben Einrichtungen, in denen jede zusätzliche Hand gebraucht wird.
Die Träger müssen ihre Zulassung beantragen und werden sorgfältig ausgewählt.
Dauer eines FSJ oder FÖJ
In der Regel dauert ein FSJ / FÖJ zwischen sechs und 18 Monaten (häufig: 12). Natürlich tun Sie in erster Linie ein gutes Werk. Doch, wo Sie schon einmal dabei sind, lässt sich diese Zeit auch für Überlegungen zur eigenen beruflichen Zukunft nutzen:
- Ist die Arbeit mit Kindern das Richtige für mich?
- Schaffe ich es, fremde Menschen zu pflegen?
- Kann ich mit meiner großen Tierliebe in einem Nutztierbetrieb arbeiten?
Nebenbei wirkt sich der Freiwilligendienst positiv auf Ihren Lebenslauf (und damit auf Ihr späteres Einkommen). Schließlich feilen Sie in dieser Zeit an Ihren soziale Kompetenzen („Soft Skills“), die für jeden Personalchef eine wichtige Rolle spielen.
Absicherung während eines freiwilligen Jahres
Die Rahmenbedingungen für Jugendfreiwilligendienste sind gesetztlich festgelegt: Dazu gehört, dass jeder Teilnehmer automatisch sozialversichert ist. Die fälligen Beiträge zahlt der Träger bzw. die Einrichtung, für die Sie Ihren Arbeitseinsatz leisten.
Außerdem haben Sie bis zum 25. Lebensjahr auch einen Anspruch auf Kindergeld, sofern Sie sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bewegen. In der Regel erhalten Sie für Ihre Arbeit einen kleinen Betrag als „Taschengeld“.
Zusätzlich ist für Unterkunft und Mahlzeiten gesorgt. Andernfalls bekommen Sie dafür einen finanziellen Ausgleich.
Auslandsaufenthalte und FSJ / FÖJ
Seit dem 1. Januar 2011 gibt es den neuen Auslandsfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): den Internationalen Jugend-Freiwilligendienst.
Im Gegensatz zum „normalen“ FSJ oder FÖJ verrichten Sie hier Ihren Dienst üblicherweise im Ausland; die Dauer des Aufenthalts sowie das Alter der Teilnehmer sind dabei die gleichen wie in Deutschland. Doch darüber hinaus bietet das Ausland mehr Betätigungsfelder, z.B. „Demokratieförderung“ oder „Frieden & Versöhnung“.
Der Lohn dafür ist ein Plus an sozialen und fachlichen, vor allem auch interkulturellen Kompetenzen (nicht unerheblich in heutigen Bewerbungsprozessen). Allerdings sind die Auslandsplätze sehr begehrt. Daher ist eine frühzeitige Bewerbung sinnvoll.
Organisatorisches zum Auslandsaufenthalt
Sie werden die ganze Zeit über pädagogisch betreut, während Sie sich sozial oder ökologisch engagieren. Zu einem zwölfmonatigen Einsatz gehören daher auch mindestens 25 Seminartage. In dieser Zeit treffen Sie andere Teilnehmer und tauschen sich mit ihnen aus.
Zwar sind die ausländischen Träger (noch) nicht verpflichtet, eine gesetzliche Sozialversicherung für Sie abzuschließen, aber mindestens eine private Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfallversicherung sind obligatorisch.
Auch im Ausland gibt es etwas Geld plus Unterkunft und Verpflegung bzw. einen finanziellen Ausgleich dafür. In einigen Fällen können Sie auch mit einem Zuschuss zu den Reisekosten rechnen. Um sich zu bewerben, wenden Sie sich einfach an einen der anerkannten Träger.
Informationen über Einsatzmöglichkeiten, den organisatorischen Ablauf, Bewerbungs-Fristen und entsprechende Kontakte finden Sie auf der Websites Familienministeriums (BMFSFJ).
Weiterführende Links
BMFSFJ – Alle Infos zu FJS, FÖJ und Int. Jugend-Freiwilligendienst