Die Bachelor Bewerbung

In den vergangenen Wochen haben Sie Präsentationen verglichen, Informationen eingeholt, sich mit Freunden, Verwandten, Lehrern und bereits Studierenden unterhalten. Sie wissen jetzt, was Sie wollen und wo Sie es wollen. Bis zu Ihrem Bachelor-Examen stehen aber noch einige andere Herausforderungen vor Ihnen. Diese seien in Kürze erläutert:

Bewerbungsfristen

Die meisten Studiengänge in Deutschland beginnen zum Wintersemester, in der Regel vom Oktober bis zum März des darauf folgenden Jahres. Das Sommersemester schließt sich dann von April bis September an. Das bedeutet für die Bewerbung an der Hochschule, dass diese bis zum 31. Mai bzw. 15. Juli eingereicht werden muss. Die Hochschulen unterscheiden hier zwischen Alt- und Neuabiturienten. Das bedeutet:

  • Alt-Abiturient: Das Abiturzeugnis wurde im zurückliegenden Jahr ausgestellt, d.h. die Bewerbung  muss bis zum 31. Mai vorliegen.
  • Neu-Abiturient: Das Abiturzeugnis im laufenden Jahr ausgestellt, d.h. die Bewerbung muss 15. Juli an der Hochschule vorliegen.

WichtigEs zählt der Eingang, nicht der Poststempel!

Die Bewerbungsunterlagen

Für die Bewerbung erwarten die meisten Hochschulen die folgenden Unterlagen:

  • Antrag für die Bewerbung zum Studiengang (Download auf der HP der Hochschule)
  • Hochschulzugangsberechtigung (d.h. beglaubigte Zeugniskopie der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife)

Je nach Hochschule und Studiengang können noch weitere Unterlagen gefordert sein:

  • Nachweis über ein Vorpraktikum (Technische Studiengänge)
  • Mappe oder Eignungsprüfung (z.B. Kunst)

Das Zulassungsverfahren

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt an den Hochschulen das Zulassungsverfahren.

  • Bundesweit und landesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
    (Bsp.: Medizin, Biologie, Pharmazie)

Werden von Zentralen Vergabestelle (ZVS) an die Bewerber verteilt. Der Zahl der Studienplätze wird in jedem Jahr neu bestimmt und hängt von der Durchschnittsabschlussnote aller Bewerber und der Anzahl der Bewerber pro verfügbaren Studienplatz ab. Neben den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, die einzelne Studienangebote ihrer Hochschulen zentral beschränken (= landesweit zulassungsbeschränkt).

  • Hochschulintern zulassungsbeschränkte Studiengänge

Hierbei wird ein jährlich korrigierter Numerus Clausus zur Zulassungsbedingung. Der N.C. ergibt sich aus allen Noten der Bewerbungen im Verhältnis zu Platzanzahl und Anzahl der Bewerbungen. Immer mehr Bachelor-Studiengänge tendieren zu kleineren Seminaren. Daher ist die Zahl der hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengänge in den vergangenen Jahren rapide gestiegen.

  • Zulassungsfreie Studiengänge

Hier gibt es keine Höchstzahl an Studierenden. Die Abiturnote führt somit nicht zum Ausschluss vom Studium.

Die Immatrikulation

Im Zulassungsbescheid teilt Ihnen die Hochschule für gewöhnlich mit, welche Unterlagen Sie zur Immatrikulation mitbringen müssen:

  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Belege über Praktika oder Eignungstests (wenn vorgeschrieben)
  • Nachweis über die Fremdsprachenkenntnisse (wenn vorgeschrieben)
  • Personalausweis

Bei manchen Hochschulen müssen Sie sich persönlich beim Studierendensekretariat immatrikulieren. Informieren Sie die Hochschule, falls das nicht möglich sein sollte.

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