Als Au Pair nach „Mittelerde“ – Spätestens seit dem „Herrn der Ringe“ ist Neuseeland zu einem der Traumreiseziele für junge Leute geworden. Nutzen Sie die einmalige Chance, an einem Demi Pair-Programm in Neuseeland teilzunehmen. Unter Au Pair Teilnehmern und Studenten ist Neuseeland längst kein Geheimtipp mehr.
Das macht Natur und Kultur der Kiwis nicht weniger reizvoll. Und mit einem Working Holiday Visum haben Sie nach Ihrem Au Pair-Aufenthalt noch genügend Zeit, das Land auf eigene Faust zu erkunden.
Anforderungen an Au Pair Teilnehmer
Diese Anforderungen sollen Sie erfüllen, um an einem Au Pair-Programm in Neuseeland teilnehmen zu können:
- Alter: 18 bis 30 Jahre
- Schulausbildung: Abitur, Mittlere Reife, etc. (abgeschlossen)
- Praxis: Kinderbetreuung Pflicht (Kindergarten, Säuglings-Pflegekurs)
- Referenzen: zwei bis drei unabhängige (nicht familiäre), schriftlich belegt
- Führerschein: Klasse 3 (B, BE, C1, C1E) von Vorteil, keine Bedingung
- Fremdsprache: Englisch (grundlegende Kenntnisse)
- Geschlecht: weiblich (häufig, abhängig von der Agentur)
- Nichtraucher/in: erwünscht bis verpflichtend
- Visum: Working Holiday Visa (Aufenthalt 12 Monate)
- Zeit: 3 bis 12 Monaten
Aufgaben eines Au Pairs in Neuseeland
Als Au-Pair sind Sie hauptsächlich für die Kinderbetreuung zuständig. Darüber hinaus sollten Sie aber auch bereit sein, kleinere Tätigkeiten im Haushalt zu übernehmen (Tisch decken, Staubsauben, Spülmaschine ausräumen etc.)
- Arbeitszeit: Ca. 20 bis 30 Stunden wöchentlich
- Sprachkurse: vor oder während der Tätigkeit als Au Pair
Leistungen einer Au Pair Agentur für Neuseeland
Diese Gegenleistungen können ihr bei Buchung über eine Agentur in etwa erwarten:
- Kostenübername: Flug und Anreise (Agentur und/oder Gastfamilie)
- Selbstzahlungen: Zuschüsse zu Anreise und Sprachkurs, Versicherungen
- eigenes Zimmer, incl. Kost und Logis
- Taschengeld: zwischen 80 und 130 NZ$ (je nach Agentur und Ort)
- Freizeit: ein Tag pro Woche + eine Woche bezahlter Urlaub pro Halbjahr
- Ansprechpartner: in der ersten Woche innerhalb der Familie
- Vertrauensperson der Agentur: während des gesamten Aufenthalts