Sie sind seit mindestens zwei Jahren berufstätig sind (resp. befinden sich Ausbildung)? Sie sind hoch motiviert und besonders talentiert sind? Wenn Sie vorhaben, sich durch ein Studium weiterzubilden oder bereits studieren, können Sie unter Umständen finanzielle Unterstützung dafür beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hält ein umfangreiches Stipendienprogramm bereit. Eines davon ist das Aufstiegsstipendium. Damit fördert das Bundesministerium die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.
Personenkreis des Aufstiegsstipendiums
Das Aufstiegsstipendium wird vergeben an “besonders erfolgreiche” Berufstätige. Sie können es aber auch beantragen, wenn Sie z.B. durch eine Begabten- oder Eignungsprüfung nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erlangen.
Darüber gilt das Stipendium für Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben. Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.
Voraussetzungen des Aufstiegsstipendiums
“Besonders erfolgreich” im Sinne der Bestimmungen bedeutet:
- Sie haben eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen.
- Sie haben als einer der besten an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
Aber auch, wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann Ihr Betrieb vorschlagen, Ihre besondere Begabung anzuerkennen.
Leistungen des Aufstiegsstipendiums
Sie können mit dem Aufstiegsstipendium ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule fördern lassen, und zwar in Vollzeit ebenso wie berufsbegleitend. Ein Vollzeitstudium wird mit monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld bezuschusst. Wenn Sie Kinder unter zehn Jahren betreuen, wird Ihnen zusätzlich wird eine Pauschale gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt pauschal einkommensunabhängig.
Wenn Sie berufsbegleitend studieren (z.B. im Rahmen eines Fernstudiums), erhalten Sie jährlich bis zu 1.700 Euro für Maßnahmenkosten.
Weitere Informationen zum Antrag und Auswahlverfahren erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Stiftung Begabtenförderung
berufliche Bildung gGmbH (SBB)
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel.: (02 28) 6 29 31-44
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